In dringenden, lebendsbedrohlichen Notfällen erreichen Sie uns auch außerhalb unserer Öffnungszeiten unter 06203/62938!
In der Regel sind wir telefonisch zu erreichen oder verweisen in einer Ansage an die uns vertretenden Praxen.
Sollten wir einmal nicht zu erreichen sein finden Sie hier als Anhaltspunkt eine Auflistung von Praxen in unserer Umgebung.
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Vögel/Reptilien:
neue Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte seit 14.2.2020
Für tierärztliche Leistungen, die außerhalb der regulären Sprechzeiten bei Nacht, an Wochenenden oder an Feiertagen erbracht werden, muss jetzt eine Notdienstgebühr, sowie mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet werden. Hierbei handelt es sich um eine rechtlich bindende, gesetzlich vorgeschriebene Vorgabe. Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, die Versorgung kranker Tiere im Notdienst sicher zu stellen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht)
- von Freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende)
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags
Da die reguläre Sprechstunde der Praxis diese Zeiten überschreitet, handelt es sich in diesem Fall nicht um Notdienst. Es werden zu diesen Zeiten keine
Notdienstgebühren berechnet.