Liebe Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer,
da die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2/Covid-19 in Deutschland weiter steigt, möchten wir Sie dringend um die Einhaltung einiger Sicherheitsmaßnahmen rund um Ihren Praxisbesuch bitten. Ihre Mithilfe ist notwendig, damit wir weiterhin eine medizinische Versorgung Ihrer Tiere gewährleisten können und gleichzeitig eine weitere Verbreitung des Virus verhindern.
Situation im Wartezimmer/im Behandlungsraum
Um Sie und auch uns zu schützen, bemühen wir uns, alle Personenkontakte auf das dringend erforderliche Maß zu beschränken. Je weniger Menschen sich gleichzeitig in der Praxis aufhalten, desto geringer ist das Infektionsrisiko für alle. Leider ist es uns nicht möglich auf eine Terminsprechstunde umzustellen. Daher bitten wir Sie:
Situation bei Erkrankung/möglicher Infektion von Tierbesitzer/innen
Sollten Sie selbst oder Ihre direkten Kontaktpersonen
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Informationen zur „Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren“
Vorraussichtlich wird Anfang Juli eine Verordnung zur "Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren" in Kraft treten. Zunächst bedarf es aber noch der Zustimmung des Bundesrates. Medienveröffentlichungen dazu haben schon bei Tierhaltern für Verunsicherung gesorgt, sodass es in den letzten Tagen bereits zahlreiche Nachfragen gegeben hat.
Das Wichtigste: Tierhalter sind nicht verpflichtet, ihr Tier auf SARS-CoV-2 testen zu lassen.
Generell gibt es meldepflichtige Krankheiten, welche vom Tierarzt/Untersuchungslabor an die zuständige Behörde gemeldet werden müssen, wenn sie im Rahmen der
durchgeführten Untersuchungen bei einem Tier diagnostiziert werden. Sollte die Verordnung in Kraft treten, so ist das auch für SARS-CoV-2 der Fall.
Die Grundvoraussetzung für einen Test wäre ohnehin, dass ein für das Virus empfängliches Tier, insbesondere Katzen und Frettchen, engen Kontakt zu einem an Covid-19 erkrankten Menschen hat und klinische Symptome zeigt primär des Atmungstrakts und in geringerem Ausmaß des Verdauungstrakts. Es ist also eher davon auszugehen, dass eine Testung von der Veterinärbehörde in Absprache mit dem Gesundheitsamt veranlasst wird, wenn ein Tierhalter an Covid-19 erkrankt ist und sein Tier entsprechende Symptome zeigt.
Übrigens stehen aktuelle Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit empfänglichen Tieren auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Download zur Verfügung